Unsere Satzung
Bitte lesen Sie die Satzung sorgfältig
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§ 1 |
Name |
Die Interessengemeinschaft führt den Namen: Interessengemeinschaft Töltende Traber |
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§ 2 |
Zweck |
Die Interessengemeinschaft verfolgt nachstehende Aufgaben:
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§ 3 |
Mitgliedschaft |
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§ 4 |
Beiträge und Geschäftsjahr |
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§ 5 |
Organe der IG |
Organe der Interessengemeinschaft sind: 1. der Vorstand 2. die Mitgliederversammlung 3. Informationsblatt der IGTT |
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§ 6 |
Vorstand |
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§ 7 |
Sitzungen des Vorstandes |
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§ 8 |
Geschäftsstelle |
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§ 9 |
Befugnisse der Mitgliederversammlung |
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§ 10 |
Gewinne |
Etwaige Gewinne der IGTT dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der IGTT. Sie haben bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der IGTT keinerlei Ansprüche auf das Vermögen der IGTT. |
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§ 11 |
Haftung |
Alle im Namen der IGTT ausgeschriebenen Veranstaltungen müssen vom Ausrichter seiner eigenen Haftpflichtversicherung zusätzlich gemeldet werden, so daß im Schadensfall die einzelnen Mitglieder der IGTT nicht belangt werden können. |
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§ 12 |
Auflösung |
Bei Auflösung oder Aufhebung der IGTT wird durch Beschluß des Vorstandes das gesamte Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet. |
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Stand: 24.01.1998
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